Schulordnung

1. Aufgabe / Task

Die Sprachschule der Frauenvereine Meilen bietet Sprachkurse für Erwachsene an.

 

2. Trägerschaft

Die Sprachschule der Frauenvereine Meilen ist politisch und konfessionell neutral und ist Teil des Angebots der drei Meilemer Frauenvereine (Frauenverein Bergmeilen, Frauenverein Dorf- und Obermeilen sowie Frauenverein Feldmeilen) mit Sitz in Meilen.

 

3. Organisation

Die Sprachschule wird von einer administrativen Leitung geführt, welche für die administrativen und organisatorischen Belange zuständig ist. Sie berät Interessenten in Bezug auf das Angebot der Sprachschule.

 

4. Lehrkörper

Der Lehrkörper wird von der administrativen Leitung angestellt. Die administrative Leitung ist dafür besorgt, dass der Sprachschulunterricht durch qualifizierte Lehrpersonen erteilt wird.

 

5. Unterrichtsart und -sprachen

Die Unterrichtsarten und -sprachen werden im ausgeschriebenen Angebot (www.fvmeilen.ch) definiert.

 

6. Ort des Unterrichts

Der Unterricht wird in Meilen (und gegebenenfalls der näheren Umgebung) durchgeführt.

 

7. Schuljahr

Das Schuljahr der Sprachschule der Frauenvereine Meilen beginnt jeweils nach den Frühlingsferien und umfasst in der Regel 34-39 Unterrichtswochen, die sich in Abstimmung auf die örtlichen Ferienregelungen (Schule Meilen - Ferienpläne) auf zwei Semester verteilen. An öffentlichen Ruhetagen nach zürcherischem Gesetzt entfallen Lektionen.

 

8. Semester

Das Sommersemester umfasst ca. 16-18 Unterrichtswochen und dauert von Ende April bzw. Anfang Mai bis Anfang Oktober.

Das Wintersemester umfasst ca. 18-22 Unterrichtswochen und dauert von Ende Oktober bis Ende März bzw. Mitte April.

 

 

9. Semestergebühren

Die Angebote und Semestergebühren werden aufgrund der Anzahl Lektionen, der Dauer der Lektion sowie der Anzahl Teilnehmenden berechnet (siehe www.fvmeilen.ch). Hinzu kommt ein- bis zweimal pro Jahr eine Pauschale für Kopierspesen - dies richtet sich nach der Art des Unterrichts bzw. Einsatz von Material. Das Schulgeld wird zu Beginn des Semesters in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

 

10. Ausfall des Unterrichts

Ausfall Lehrperson

Von der Lehrperson aus persönlicher Verhinderung abgesagte Lektionen werden grundsätzlich vor- oder nachgeholt. Absenzen der Lehrperson infolge längerer Krankheit, Unfall, etc. werden nicht nachgeholt, es gilt folgende Regelung:

a) Bei voraussehbarer, längerer Abwesenheit einer Lehrperson sorgt die Schulleitung nach Möglichkeit für eine Stellvertretung.

b) Ist eine Stellvertretung nicht möglich, erfolgt eine anteilsmässige Gutschrift oder Rückvergütung des Schulgeldes für ausgefallene Lektionen.

 

Ausfall Teilnehmende

Kann ein Teilnehmer die Lektion nicht besuchen, so ist dies der Lehrperson mitzuteilen. Bei von Teilnehmenden aus persönlicher Verhinderung abgesagten Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Lektion oder des Besuchs einer Nachhollektion.

Über Rückvergütung in Ausnahmefällen (langdauernde Krankheit oder Unfall einer Schülerin/eines Schülers) entscheidet die administrative Leitung. Anträge auf Rückvergütung sind bei der Schulleitung schriftlich zu beantragen. Eine Rückvergütung wird grundsätzlich als Gutschrift auf das Schulgeld des nächsten Semesters angerechnet.

 

12. Anmeldungen

Zu Semesterende werden die Teilnehmenden angefragt, ob sie im kommenden Semester wiederum am Unterricht teilnehmen. Diese Anmeldung ist verbindlich. Mit erfolgter Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Schulordnung der Sprachschule der Frauenvereine Meilen einverstanden.

Ein Einstieg ins laufende Semester ist für neue Teilnehmende jederzeit möglich. Auf Wunsch kann eine kostenlose und unverbindliche Probelektion besucht werden. Im Anschluss wird die administrative Leitung sowie die Lehrperson informiert, ob der Kurs weiter besucht wird.

 

13. Abmeldungen

Der Unterrichtsvertrag mit der Sprachschule der Frauenvereine Meilen beginnt jeweils mit der Anmeldung und dauert bis zum Ende des jeweiligen Semesters. Eine Abmeldung während des laufenden Unterrichts ist schriftlich an das Sekretariat und die Lehrperson zu richten. Über Rückvergütung in Ausnahmefällen (langdauernde Krankheit oder Unfall einer Schülerin/eines Schülers) entscheidet die administrative Leitung. Anträge auf Rückvergütung sind bei der Schulleitung schriftlich zu beantragen. Eine Rückvergütung wird grundsätzlich als Gutschrift auf das Schulgeld des nächsten Semesters angerechnet.

 

14. Bild- und Tonaufnahmen sowie Videos & Online-Formate

Teilnehmende erteilen mit der Anmeldung der Sprachschule der Frauenvereine Meilen die Erlaubnis, Bild- und Tonaufnahmen für Unterrichtszwecke (z.B. Übungshilfen für zuhause o.ä.) zu verwenden. Dies betrifft Bild- und Tonaufnahmen inkl. Videos und Online-Formate, die für den Unterricht erstellt wurden. Nahaufnahmen zum Zweck des Unterrichts dürfen erstellt und verwendet werden, es gelten auch die Bestimmungen über den Online-Unterricht.

Für Bild- und Tonaufnahmen sowie Videos und Online-Formate, welche die Sprachschule für eine allfällige Publikation in On- und Offline-Medien zur Berichterstattung und Eigenwerbung verwenden möchte, werden von der Sprachschule spezifische Zustimmungen eingeholt.

 

15. Online-Unterricht

Teilnehmende erteilen mit der Anmeldung an der Sprachschule ihr Einverständnis, den Unterricht wo objektiv nötig (z.B. im Rahmen von Pandemie-Massnahmen) statt physisch präsent in der Form von Fernunterricht mittels Internet-basierten Videokonferenzen (Online-Unterricht) und sonst via Filmtechniken zu erteilen.

Über die Notwendigkeit dafür entscheidet die administrative Leitung gemeinsam mit den Lehrpersonen, welche auch Rücksprache mit den Gruppen nehmen. Zum Schutz der Persönlichkeit und Privatsphäre der Teilnehmenden gelten die Bestimmungen über Bild- und Tonaufnahmen sowie Videos.

 

16. Änderung der Schulordnung

Für die Änderung der Schulordnung ist die administrative Leitung zusammen mit den Präsidentinnen der drei Frauenvereine zuständig. Änderungen können jederzeit vorgenommen werden. Sie werden den Teilnehmenden mitgeteilt.

 

17. Inkrafttreten

Diese Schulordnung wurde von der administrativen Leitung und den Präsidentinnen der Frauenvereine Bergmeilen, Dorf- und Obermeilen und Feldmeilen am 2. April 2021 verabschiedet. Sie ist ab dem 1. Mai 2021 gültig.